Steffen Scherer

Philosophische Vertiefung I

Göttliche Liebe und die Wirklichkeit des Leidens

Die Aussage „Gott ist Liebe“ gehört zu den tragenden Grundlagen dieser Lehre. Zugleich führt sie zu einer der tiefsten und schwierigsten Fragen jedes spirituellen Weltbildes: Wenn der göttliche Ursprung Liebe ist und nichts außerhalb dieses umfassenden Seins existiert, wie können dann Leid, Hunger, Krankheit, Gewalt, Sklaverei, Ausbeutung, Verlust und Tod möglich sein?

Liebe, Freiheit und Würde

Eine Lehre, die Gott als Liebe versteht, muss beides zugleich anerkennen: die grundlegende Liebe des Ursprungs und die tatsächliche Wirklichkeit des Leidens.
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Göttliche Liebe und die Wirklichkeit des Leidens

Diese Frage darf weder umgangen noch durch eine vorschnelle spirituelle Erklärung beruhigt werden. Leid ist innerhalb der menschlichen Erfahrung wirklich. Es kann den Körper, die Seele, das Bewusstsein und das gesamte gelebte Leben eines Menschen erfassen. Es kann aus eigenen Entscheidungen entstehen, durch andere Menschen verursacht werden, in bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen begründet sein oder aus der Verletzlichkeit und Vergänglichkeit des verkörperten Lebens hervorgehen.

Eine Lehre, die Gott als Liebe versteht, muss deshalb beides zugleich anerkennen: die grundlegende Liebe des Ursprungs und die tatsächliche Wirklichkeit des Leidens.

„Gott ist Liebe“ bedeutet zunächst nicht, dass jedes einzelne Ereignis, das innerhalb des Seins geschieht, selbst ein liebevoller Vorgang ist. Die Aussage beschreibt die grundlegende Qualität des göttlichen Ursprungs. Das Sein ist hervorbringend, tragend und verbindend. Es ermöglicht Existenz, Individualität, Beziehung, Erfahrung und Entwicklung.

Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Handlung eines freien Wesens, jede entstandene Wirkung und jeder Vorgang innerhalb der verkörperten Welt unmittelbar der Liebe entspricht. Alles existiert innerhalb des göttlichen Seins, aber nicht alles, was innerhalb dieses Seins geschieht, bringt dessen verbindende Grundqualität in gleicher Weise zum Ausdruck.

Ein Mensch kann aus Liebe, Verbundenheit und Achtung handeln. Er kann ebenso aus Angst, Unbewusstheit, Verletzung, Machtstreben, Gleichgültigkeit oder innerer Trennung handeln. Seine Handlung bleibt innerhalb des umfassenden Seins möglich, ohne deshalb selbst Ausdruck vollkommener Liebe zu sein.

Der göttliche Ursprung trägt die Möglichkeit menschlicher Freiheit. Er übernimmt aber nicht automatisch die unmittelbare Urheberschaft für jede einzelne Entscheidung, die ein Mensch aus dieser Freiheit heraus trifft.

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Liebe und wirkliche Freiheit

Liebe und Freiheit gehören innerhalb dieser Lehre untrennbar zusammen. Eine Verbindung, die ausschließlich durch Zwang, Kontrolle oder vollständige Vorherbestimmung entsteht, wäre keine freie Liebe. Wirkliche Liebe lässt den anderen als eigenes Zentrum bestehen. Sie verbindet, ohne ihn vollständig zu beherrschen.

Damit enthält die Möglichkeit wirklicher Freiheit zugleich die Möglichkeit, sich gegen Liebe, Verbundenheit und die Freiheit anderer zu entscheiden. Ein Mensch kann seine schöpferische Kraft für Aufbau, Schutz, Heilung und Verbindung einsetzen. Er kann dieselbe Fähigkeit auch für Beherrschung, Verletzung, Ausbeutung und Zerstörung verwenden.

Diese Möglichkeit ist nicht der Sinn der Freiheit. Sie ist jedoch eine mögliche Folge davon, dass Freiheit wirklich ist.

Wäre ausschließlich das möglich, was bereits vollkommen liebevoll, harmonisch und richtig ist, wäre der Mensch kein wirklich entscheidendes Wesen. Er könnte die Liebe nicht wählen, sondern nur eine vorgegebene Ordnung ausführen.

Zerstörerisches Handeln muss innerhalb dieser Lehre daher nicht als zweite, von Gott unabhängige Urmacht verstanden werden. Es kann als eine Bewegung innerhalb des Seins begriffen werden, in der ein Wesen seine Freiheit gegen Verbindung, Würde und schöpferische Entfaltung richtet. Es besitzt Wirklichkeit in seinen Handlungen und Folgen, aber keinen eigenständigen absoluten Ursprung neben dem umfassenden Sein.

Das bedeutet nicht, Gewalt oder Unrecht zu verharmlosen. Gerade weil Freiheit und Wirkung real sind, sind auch Verletzung, Unterdrückung und Zerstörung real. Wer die Freiheit eines anderen Menschen missachtet, greift tatsächlich in dessen körperliche, seelische und gelebte Wirklichkeit ein.

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Nicht jedes Leiden entsteht durch menschliche Entscheidung

Menschlich verursachtes Leid ist nur ein Teil der Frage. Menschen erleben auch Krankheit, körperlichen Verfall, Unfälle, Naturereignisse, Verlust und Tod. Diese Erfahrungen lassen sich nicht vollständig auf eine falsche Entscheidung, ein negatives Bewusstsein oder die freie Handlung eines anderen Menschen zurückführen.

Verkörpertes Leben bedeutet, in einer Wirklichkeit von Form, Veränderung, Begrenzung und Wechselwirkung zu existieren. Jeder Körper ist verletzlich. Jede materielle Form kann sich verändern, beschädigt werden und vergehen. Biologische Prozesse können Leben hervorbringen und erhalten, aber auch Krankheit und körperliches Leiden ermöglichen. Naturkräfte können Lebensräume schaffen und dieselben Lebensräume verändern oder zerstören.

Diese Vorgänge stehen innerhalb umfassender Wirkzusammenhänge. Sie müssen nicht als gezielte Strafe, persönliche Prüfung oder bewusste Einzelentscheidung Gottes gedeutet werden. Ebenso wenig muss angenommen werden, der betroffene Mensch habe sie durch sein Denken selbst verursacht.

Der Mensch wirkt an seiner Erfahrungswirklichkeit mit, ist aber nicht der isolierte Urheber sämtlicher Ereignisse, die ihm begegnen. Er lebt in einer gemeinsamen Wirklichkeit, in der Körperlichkeit, Natur, gesellschaftliche Bedingungen, frühere Ursachen und Wirkungen sowie die Entscheidungen vieler anderer Wesen zusammenwirken.

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Ungleiche Ausgangsbedingungen

Menschen treten nicht unter gleichen Voraussetzungen in das körperliche Leben ein.

Manche werden in Sicherheit, Freiheit, Bildung, Wohlstand und verlässliche Beziehungen hineingeboren. Andere beginnen ihr Leben unter Bedingungen von Armut, Hunger, Krieg, Vertreibung, Sklaverei, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Missbrauch oder vollständiger Abhängigkeit.

Diese Unterschiede sind nicht lediglich verschieden anspruchsvolle Aufgaben innerhalb eines grundsätzlich gleichen Handlungsspielraums. Sie können darüber entscheiden, welche Möglichkeiten ein Mensch überhaupt wahrnehmen, erreichen und verwirklichen kann.

Ein Mensch, der um sein tägliches Überleben kämpft, besitzt nicht dieselbe praktisch verfügbare Freiheit wie ein Mensch, dessen Ernährung, körperliche Sicherheit, Bildung und Bewegungsfreiheit gewährleistet sind. Ein Kind, das verkauft, ausgebeutet oder versklavt wird, kann seine Situation nicht durch eine einfache Entscheidung, eine veränderte Aufmerksamkeit oder eine neue innere Ausrichtung beenden. Es ist der Gewalt, den Entscheidungen und den Machtstrukturen anderer Menschen ausgeliefert.

Gerade Kinder können nicht so betrachtet werden, als hätten sie ihre Lebensbedingungen bewusst gewählt oder durch frühere Gedanken und Entscheidungen hervorgebracht. Sie treten in bereits bestehende familiäre, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Wirklichkeiten ein. Andere Menschen verfügen über Macht, treffen Entscheidungen und schaffen Strukturen, deren Folgen das Leben eines Kindes bestimmen können, lange bevor dieses Kind selbst einen nennenswerten Gestaltungsspielraum besitzt.

Auch Armut und Hunger dürfen nicht pauschal als persönliches Bewusstseinsproblem gedeutet werden. Sie können aus Krieg, Vertreibung, wirtschaftlicher Ausbeutung, fehlender Infrastruktur, politischer Unterdrückung, Umweltbedingungen, familiären Verhältnissen und historischen Machtstrukturen entstehen. Der einzelne Mensch lebt innerhalb dieser Zusammenhänge und kann sie nicht immer aus eigener Kraft verändern.

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Essenzielle und tatsächlich verfügbare Freiheit

Die Lehre muss deshalb zwischen zwei Ebenen unterscheiden: der essenziellen Freiheit und der tatsächlich verfügbaren Freiheit.

Die essenzielle Freiheit bezeichnet den Menschen als individuelles Wesen mit eigener Würde, eigener innerer Herkunft und grundsätzlicher Entscheidungsfähigkeit. Diese Würde wird durch keine äußere Lage aufgehoben.

Die tatsächlich verfügbare Freiheit bezeichnet dagegen den Handlungsspielraum, den ein Mensch unter seinen konkreten körperlichen, gesellschaftlichen, materiellen und politischen Bedingungen wirklich nutzen kann. Dieser Spielraum kann weit entwickelt, stark eingeschränkt oder nahezu vollständig unterdrückt sein.

Dass ein Mensch in seiner Essenz ein freies Wesen ist, bedeutet daher nicht, dass er jederzeit frei handeln kann. Es bedeutet auch nicht, dass er nur die richtige innere Haltung finden müsse, um einer objektiv unerträglichen Lage zu entkommen.

Äußere Gewalt bleibt äußere Gewalt. Hunger bleibt eine körperliche Wirklichkeit. Gefangenschaft bleibt eine tatsächliche Einschränkung. Sklaverei wird nicht dadurch weniger real, dass der versklavte Mensch in seiner Essenz weiterhin Würde besitzt.

Die Essenz eines Menschen kann unverletzt bleiben, während ihr Ausdruck nahezu vollständig verhindert wird. Der Mensch verliert dadurch nicht seinen Wert. Er kann aber praktisch daran gehindert werden, seine Freiheit, seine Fähigkeiten und seine schöpferischen Möglichkeiten in dieser Verkörperung zu entfalten.

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Die Grenze individueller Selbstermächtigung

Eine Lehre über Freiheit, Selbstautorität und Schöpferkraft besitzt für einen Menschen nur dann einen unmittelbar praktischen Nutzen, wenn er von ihr erfährt, sie verstehen kann und zumindest einen gewissen Handlungsspielraum besitzt.

Ein Mensch, der niemals mit diesen Gedanken in Berührung kommt und keine vergleichbare eigene Erkenntnis entwickelt, kann sie nicht bewusst anwenden. Ein Mensch, dessen gesamte Aufmerksamkeit durch Hunger, Gewalt oder unmittelbare Lebensgefahr gebunden ist, kann nicht ohne Weiteres einen philosophischen Entwicklungsweg beschreiten. Ein Mensch, der vollständig kontrolliert, überwacht oder gefangen gehalten wird, kann seine innere Erkenntnis möglicherweise nicht in eine äußere Veränderung überführen.

Die Lehre kann deshalb einen universellen Menschenbegriff vertreten, ohne daraus einen universell verfügbaren praktischen Weg abzuleiten.

Sie kann sagen:

Jeder Mensch besitzt essenzielle Würde und einen individuellen inneren Ursprung.

Sie darf daraus aber nicht schließen:

Jeder Mensch kann jederzeit und unter allen Bedingungen seine Lebenswirklichkeit bewusst verändern.

Für die bewusste Verwirklichung von Freiheit braucht es Mindestbedingungen: Schutz, Nahrung, körperliche Sicherheit, Orientierung, Sprache, Information, Zeit und zumindest einen kleinen realen Handlungsspielraum. Fehlen diese Bedingungen, kann die essenzielle Möglichkeit weitgehend unverkörpert bleiben.

Niemand scheitert an einer Lehre, die ihn niemals erreicht hat. Niemand versagt in seiner Selbstermächtigung, wenn ihm die tatsächlichen Voraussetzungen ihrer Ausübung gewaltsam genommen wurden.

„Erfolgreich frei sein“ ist deshalb kein gleichförmiger Auftrag an jeden Menschen unter allen denkbaren Bedingungen.

Für einen Menschen mit ausreichendem Handlungsspielraum kann es bedeuten, die eigenen Möglichkeiten zu erkennen, bewusst zu entscheiden und das eigene Leben immer stärker aus der Essenz heraus zu gestalten.

Für einen Menschen unter nahezu vollständiger Unterdrückung besteht der erste Anspruch nicht darin, ein erfolgreich freies Leben aus eigener Kraft hervorzubringen. Zunächst müssen Schutz, körperliche Sicherheit und tatsächliche Handlungsmöglichkeiten wiederhergestellt werden.

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Leid ist kein Beweis persönlicher Schuld

Aus der Schöpferkraft des Menschen darf keine umfassende Schuldlehre entstehen.

Ein Mensch, der leidet, ist nicht allein deshalb weniger bewusst, weniger entwickelt oder stärker von seiner Essenz getrennt. Ein erkrankter Mensch hat seine Krankheit nicht notwendigerweise durch falsche Gedanken erzeugt. Ein Kind trägt keine metaphysische Verantwortung für Gewalt, die ihm angetan wird. Opfer von Krieg, Sklaverei, Menschenhandel, Unterdrückung oder Naturkatastrophen haben diese Ereignisse nicht zwangsläufig durch ihre innere Ausrichtung hervorgerufen.

Eine solche Deutung würde die begrenzte Gestaltungsmacht eines Menschen mit einer uneingeschränkten Kontrolle über die gesamte gemeinsame Wirklichkeit verwechseln. Sie würde außerdem die Freiheit und Verantwortung derjenigen ausblenden, die Leid verursachen oder die Bedingungen seiner Fortsetzung aufrechterhalten.

Die Verantwortung für Ausbeutung, Versklavung, Missbrauch und Menschenhandel liegt nicht bei den Betroffenen. Sie liegt bei den Menschen, die diese Handlungen begehen, organisieren, ermöglichen, finanzieren, dulden oder von ihnen profitieren.

Schöpferische Verantwortung bedeutet, den eigenen tatsächlichen Wahrnehmungs-, Entscheidungs- und Handlungsspielraum anzuerkennen. Sie bedeutet nicht, sich für jedes Ereignis verantwortlich zu machen, das einem begegnet.

Auch der verbleibende innere Handlungsspielraum darf nicht überschätzt werden. Trauma, Krankheit, Hunger und dauerhafte Gewalt können Wahrnehmung, Orientierung und Entscheidungsfähigkeit erheblich einschränken. Freiheit bleibt eine grundlegende Möglichkeit des Menschen, besitzt aber nicht in jeder Situation denselben unmittelbar verfügbaren Umfang.

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Die Frage nach dem Sinn nicht selbst verursachten Leidens

Wenn ein Mensch Leid erfährt, das er weder verursacht noch bewusst gewählt hat und dem er aus eigener Kraft kaum oder gar nicht entgehen kann, stellt sich unausweichlich die Frage nach dessen Sinn.

Diese Frage darf weder mit einer vorschnellen spirituellen Erklärung beantwortet noch vollständig umgangen werden.

Die Lehre behauptet nicht, dass jedes Leiden einen im Voraus festgelegten persönlichen Zweck besitzt. Sie geht insbesondere nicht davon aus, dass Menschen in Armut, Hunger, Sklaverei, Gewalt oder Menschenhandel hineingeboren werden, weil sie diese Bedingungen als notwendige Lektion gewählt, durch ihr Bewusstsein angezogen oder aufgrund einer verborgenen Schuld verdient hätten.

Eine solche Behauptung ließe sich nicht zuverlässig erkennen und würde die tatsächlichen Verantwortlichkeiten innerhalb der sichtbaren Wirklichkeit verschieben. Das Unrecht eines Täters darf nicht zu einer geistigen Lernaufgabe des Opfers umgedeutet werden. Gesellschaftliche Ausbeutung darf nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass den Betroffenen ein höherer Entwicklungszweck zugeschrieben wird.

Nicht jedes Leid muss bereits in seiner Ursache sinnvoll sein.
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Ursache, Bedeutung und Sinn

Die Ursache eines Leidens kann in der freien Entscheidung anderer Menschen, in bestehenden Machtstrukturen, gesellschaftlichen Verhältnissen, körperlichen Bedingungen oder natürlichen Vorgängen liegen. Eine Ursache erklärt, wodurch etwas entstanden ist. Sie beantwortet aber noch nicht, welche Bedeutung dieses Geschehen im weiteren Verlauf erhält.

Der Sinn eines Ereignisses muss nicht bereits seiner Ursache vorausgehen. Sinn kann auch später entstehen: durch Wahrnehmung, Antwort, Verbindung, Befreiung, Veränderung und die Wirkungen, die Menschen aus einer Erfahrung hervorgehen lassen.

Ein Leiden muss nicht verursacht worden sein, damit etwas Bestimmtes gelernt oder entwickelt wird. Dennoch können aus dem Umgang mit ihm später Erkenntnis, Mitgefühl, Schutz, Widerstand oder gesellschaftliche Veränderung entstehen.

Der später entstandene Sinn macht das ursprüngliche Leid nicht notwendig. Er rechtfertigt es nicht. Er zeigt vielmehr die schöpferische Möglichkeit, dass selbst aus einer zunächst sinnlosen oder zerstörerischen Erfahrung etwas hervorgebracht werden kann, das ihr nicht entspricht und sie nicht fortsetzt.

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Der Sinn liegt nicht immer beim betroffenen Einzelwesen

Für den betroffenen Menschen kann nicht selbst verursachtes Leid möglicherweise keinen erkennbaren persönlichen Sinn besitzen.

Ein Kind, das verkauft, ausgebeutet und getötet wird, bevor es jemals Schutz, Freiheit oder eine bewusste Entwicklung erfahren konnte, hatte innerhalb dieser Verkörperung möglicherweise keine Gelegenheit, aus seinem Leid eine neue Lebensform, eine Erkenntnis oder eine bewusste Entscheidung hervorzubringen.

Es wäre künstlich und nicht wahrhaftig, diesem Geschehen dennoch einen persönlichen Entwicklungszweck für das Kind zuzuschreiben.

Die Lehre muss deshalb die Möglichkeit anerkennen:

Es gibt Leiden, das für das betroffene Einzelwesen innerhalb seines konkreten Lebens keinen persönlichen Entwicklungszweck besitzt.

Die Erfahrung findet statt und wird Bestandteil des individuellen Erfahrungsweges. Daraus folgt jedoch nicht, dass sie verursacht wurde, damit die Essenz eine bestimmte Aufgabe erfüllt, eine Lektion lernt oder eine spätere Verpflichtung übernimmt.

Möglicherweise können umfassendere Zusammenhänge nicht vollständig aus der Perspektive eines einzelnen Lebens überblickt werden. Daraus darf jedoch keine Behauptung entstehen, jedes Leiden müsse einen verborgenen höheren Zweck besitzen. Wo ein solcher Zweck nicht erkennbar ist und sich aus dem Wesen der Lehre nicht zwingend ergibt, soll er nicht erfunden werden.

Es ist deshalb zulässig zu sagen:

Dieses Leiden hatte für das betroffene Wesen in diesem Leben keinen erkennbaren persönlichen Sinn und keine zu erfüllende Aufgabe.

Diese Aussage widerspricht nicht dem Vertrauen in den umfassenden Ursprung. Sie unterscheidet lediglich zwischen der Aufnahme einer Erfahrung und der Behauptung eines vorgegebenen Zweckes.

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Die Erfahrung bleibt, die Aufgabe endet

Alles, was ein Mensch innerhalb seiner Verkörperung erlebt, gehört zunächst zu diesem Leben, zu diesem Zeitpunkt und zu den konkreten Bedingungen, unter denen es stattfindet.

Die Erfahrung wird über die menschlichen Erfahrungs- und Bewusstseinsebenen in die Essenz aufgenommen. Sie geht damit nicht vollständig verloren. Sie wird Bestandteil des individuellen Erfahrungszusammenhangs und kann in die umfassendere Erkenntnisbewegung der Essenz eingehen.

Daraus entsteht jedoch keine Verpflichtung, die über dieses Leben hinaus fortbestehen müsste.

Nicht selbst verursachtes Leiden begründet keine karmische Schuld, keine nachträgliche Prüfung und keine Aufgabe, die in einem weiteren Leben oder nach dem körperlichen Tod noch erfüllt, ausgeglichen oder aufgearbeitet werden müsste.

Die Essenz nimmt die Erfahrung auf, aber nicht die äußere Gefangenschaft als dauerhaften Zustand. Sie übernimmt weder die Opferrolle noch die gesellschaftliche Unterdrückung noch den körperlichen Schmerz als bleibende Identität.

Das, was ein Mensch in einer bestimmten Verkörperung erleidet, bleibt an die Wirklichkeit dieser Verkörperung gebunden. Mit dem Ende der konkreten Lebenssituation endet auch die Aufgabe, auf diese Situation reagieren, ihr entkommen oder sie innerhalb dieses Lebens verändern zu müssen.

Die Erfahrung bleibt im individuellen Gesamtzusammenhang erhalten. Der Zwang, die Begrenzung und die konkrete Leidenssituation werden jedoch nicht zu einer ewigen Fortsetzung.

Eine Essenz muss sich daher nicht später erneut in ähnliche Verhältnisse begeben, um eine angeblich nicht bestandene Aufgabe zu erfüllen. Sie muss kein Leiden wiederholen, das der verkörperte Mensch nicht überwinden konnte. Sie trägt keine Schuld dafür, dass unter extremen Bedingungen kein ausreichender Handlungsspielraum vorhanden war.

Der Mensch hat nicht versagt, wenn er einer unzumutbaren Situation nicht entkommen konnte. Ebenso wenig hat die Essenz eine Entwicklung versäumt, wenn das konkrete Leben kaum Möglichkeiten für bewusste Entscheidung und Selbstgestaltung eröffnete.

Erfahrung bedeutet Aufnahme, nicht Verpflichtung.

Erfahrung bedeutet, dass etwas tatsächlich erlebt wurde und in den individuellen Erkenntniszusammenhang eingeht. Sie bedeutet nicht, dass das Erlebte notwendig war, noch einmal wiederholt werden muss oder eine offene Schuld hinterlässt.

Die Erfahrung bleibt als Teil des individuellen Erfahrungsweges erhalten. Die konkrete Begrenzung, das Leiden und jede daraus hervorgehende Aufgabe enden jedoch mit der Lebenssituation, zu der sie gehörten.

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Der Sinn kann in der Antwort anderer entstehen

Bei schwerem, nicht selbst verursachtem Leid liegt der Sinn möglicherweise nicht im erlittenen Geschehen und nicht in einer Entwicklung des unmittelbar Betroffenen. Er kann in der Antwort der Menschen entstehen, die das Leid erkennen und Handlungsmöglichkeiten besitzen.

Der Hunger eines Kindes besitzt nicht deshalb Sinn, weil dieses Kind dadurch geistig wachsen soll. Sinn kann dort entstehen, wo andere Menschen den Hunger wahrnehmen, Verantwortung übernehmen und Bedingungen schaffen, unter denen das Kind versorgt und geschützt wird.

Die Versklavung eines Menschen wird nicht sinnvoll, weil er darin innere Stärke entwickelt. Sinn kann dort entstehen, wo seine Würde anerkannt, seine Freiheit wiederhergestellt und die Struktur beendet wird, die seine Versklavung ermöglicht hat.

Der Missbrauch eines Kindes enthält keinen notwendigen spirituellen Auftrag für dieses Kind. Sinn kann später in Schutz, Heilung, der Unterbrechung weiterer Gewalt und der Schaffung sicherer Räume entstehen.

Damit verändert sich die Frage. Es muss nicht immer gefragt werden:

Wozu musste dieser Mensch leiden?

Ebenso wesentlich ist:

Was verlangt die Wahrnehmung dieses Leidens von den Menschen, die es verhindern, begrenzen oder beenden können?

Ein solcher nachträglich entstehender Sinn gehört nicht automatisch dem leidenden Einzelwesen. Er kann im gemeinsamen Erfahrungs- und Entwicklungszusammenhang liegen. Das Leiden eines Menschen kann andere Menschen mit einer Wirklichkeit konfrontieren, die Schutz, Widerstand und Veränderung verlangt.

Das bedeutet nicht, dass dieses Wesen leiden musste, damit andere etwas lernen. Es bedeutet lediglich, dass andere Menschen, sobald sie das Leid erkennen, entscheiden können, ob sie es ignorieren, fortsetzen oder ihm entgegentreten.

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Die Verantwortung der Menschen mit Handlungsmacht

Eine Lehre der Freiheit richtet sich deshalb nicht nur an Menschen, die sich selbst befreien und ihr eigenes Leben gestalten können. Sie richtet sich ebenso an diejenigen, die bereits über Freiheit, Macht, Wissen, Einfluss und Ressourcen verfügen.

Wer über einen großen Handlungsspielraum verfügt, trägt nicht automatisch Schuld am Leid aller anderen Menschen. Seine Freiheit eröffnet ihm jedoch Möglichkeiten, die anderen fehlen.

Er kann Schutz ermöglichen, Nahrung und medizinische Versorgung bereitstellen, Bildung und Informationen zugänglich machen, Menschen aus Gewalt und Abhängigkeit befreien, unterdrückende Strukturen verändern, Missbrauch sichtbar machen, Täter zur Verantwortung ziehen und reale Handlungsmöglichkeiten wiederherstellen.

Der Mensch ohne Handlungsspielraum ist nicht verpflichtet, durch seine innere Kraft eine objektiv unmögliche Befreiung zu leisten. Die Verantwortung liegt auch bei denjenigen, deren Handlungsspielraum groß genug ist, um an seiner Befreiung mitzuwirken.

Die Lehre beginnt deshalb nicht mit der Forderung an den Unfreien, sich selbst zu befreien. Sie beginnt mit der Anerkennung seiner Würde und mit der Verantwortung derjenigen, die Freiheit und Handlungsmöglichkeiten besitzen.

Schöpferkraft erhält dadurch eine gemeinschaftliche Dimension. Sie ist nicht nur die Fähigkeit, das eigene Leben zu gestalten. Sie kann auch die Fähigkeit sein, Bedingungen hervorzubringen, unter denen andere Menschen ihr eigenes Leben überhaupt gestalten können.

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Freiheit ist auch eine gemeinsame Wirklichkeit

Freiheit ist nicht ausschließlich eine innere Eigenschaft. Sie besitzt auch eine gesellschaftliche, materielle und politische Form.

Ein Mensch kann eine essenzielle Fähigkeit zur Freiheit besitzen und dennoch durch äußere Gewalt an ihrer Ausübung gehindert werden. Deshalb ist die Verwirklichung von Freiheit sowohl eine individuelle als auch eine gemeinsame Aufgabe.

Gesellschaften, Gemeinschaften und einzelne Menschen können Bedingungen schaffen, in denen Freiheit wächst. Sie können ebenso Strukturen aufrechterhalten, in denen Freiheit unterdrückt wird.

Eine Lehre der Freiheit darf sich deshalb nicht darauf beschränken, den Einzelnen zu innerer Selbstautorität aufzurufen. Sie muss auch erkennen, dass Schutz, Nahrung, Bildung, Rechte, medizinische Versorgung, sichere Lebensräume und die Beendigung von Gewalt reale Grundlagen gelebter Freiheit sind.

Innere Freiheit darf nicht als Ersatz für äußere Befreiung verwendet werden. Es genügt nicht, einem versklavten oder unterdrückten Menschen zu erklären, dass er in seiner Essenz frei sei. Wo äußere Unfreiheit besteht, braucht es auch äußere Veränderung.

Die Freiheit eines Menschen verwirklicht sich nicht nur dadurch, dass er sich innerlich als freies Wesen erkennt. Sie benötigt auch einen Lebensraum, in dem seine Würde geachtet wird und in dem er seine Entscheidungen tatsächlich in Handlung überführen kann.

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Würde bleibt bestehen

Auch unter extremen Bedingungen verliert ein Mensch nicht seine essenzielle Würde. Er wird nicht zu einem geringeren Wesen, weil andere ihm Freiheit, Nahrung, Schutz oder Bildung entziehen.

Seine äußeren Möglichkeiten können unterdrückt werden. Sein Wert und seine Zugehörigkeit zum umfassenden Sein werden dadurch nicht aufgehoben.

Ein Mensch kann seiner Bewegungsfreiheit beraubt werden, ohne seinen essenziellen Wert zu verlieren. Er kann entwürdigend behandelt werden, ohne tatsächlich unwürdig zu werden. Seine äußere Gestaltungsmacht kann nahezu aufgehoben sein, während sein innerster Ursprung dennoch nicht Eigentum des Täters oder des Systems wird.

Diese innere Unverletzbarkeit darf jedoch niemals als Ersatz für konkrete Befreiung missverstanden werden. Sie besitzt Bedeutung, weil sie verhindert, dass ein Mensch metaphysisch auf das reduziert wird, was ihm widerfährt. Sie entbindet andere aber nicht davon, seine äußere Würde und Freiheit tatsächlich wiederherzustellen.

Die Aussage über die Unverletzbarkeit der Essenz richtet sich deshalb nicht als Forderung an den Leidenden. Sie soll ihm nicht erklären, dass sein äußeres Leid nebensächlich sei. Sie richtet sich ebenso an alle anderen Menschen: Kein Mensch darf aufgrund seiner Lage, seiner Ohnmacht oder seiner erlittenen Verletzung als minderwertig betrachtet werden.

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Nicht jedes Leiden ist notwendig

Aus einer leidvollen Erfahrung kann Erkenntnis, Mitgefühl, Stärke oder eine neue Lebensrichtung hervorgehen. Daraus folgt nicht, dass das Leiden deshalb geschehen musste oder eigens zu diesem Zweck herbeigeführt wurde.

Ein Mensch kann einer Erfahrung nachträglich Bedeutung geben. Er kann etwas verwandeln, das zunächst nur zerstörerisch oder sinnlos erschien. Die Möglichkeit späterer Erkenntnis rechtfertigt aber nicht rückwirkend die Verletzung.

Der Sinn kann in der schöpferischen Antwort des Menschen oder der Gemeinschaft entstehen, ohne bereits die Ursache des Leidens gewesen zu sein.

Manche Ereignisse bleiben aus menschlicher Perspektive grausam, zerstörerisch und nicht auflösbar. Ein verlorenes Leben wird nicht dadurch zurückgebracht, dass später eine Erkenntnis entsteht. Eine zerstörte Kindheit wird nicht ungeschehen. Nicht jede Wunde kann vollständig in eine positive Entwicklung verwandelt werden.

Die Lehre darf daher keinem leidenden Menschen erklären, hinter seinem Schicksal liege sicher ein höherer Plan, den er lediglich noch nicht erkennen könne.

Es kann umfassendere Zusammenhänge geben, die der gegenwärtigen menschlichen Erkenntnis nicht zugänglich sind. Doch die Möglichkeit eines solchen Zusammenhangs ist nicht dasselbe wie das Wissen um einen konkreten Sinn.

Geistige Wahrhaftigkeit verlangt deshalb, die Grenze des eigenen Erkennens anzuerkennen. Wo kein Sinn erkennbar ist, soll nicht aus Angst vor einer offenen Frage ein Sinn erfunden werden.

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Verkörperung und Verletzlichkeit

Ein Teil nicht selbst verursachten Leidens entsteht nicht aus menschlicher Gewalt, sondern aus der Verletzlichkeit der körperlichen Existenz.

Der Körper ermöglicht Wahrnehmung, Berührung, Bewegung, Beziehung, Handlung und sichtbare Schöpfung. Durch ihn kann das innere Wesen in der materiellen Wirklichkeit Ausdruck finden. Doch dieselbe Körperlichkeit bedeutet auch Begrenzung, Abhängigkeit, Verletzbarkeit und Vergänglichkeit.

Eine Welt, in der Formen tatsächlich entstehen, miteinander wechselwirken und sich verändern, ist keine Welt vollkommen unberührbarer Erscheinungen. Körper können erkranken. Naturkräfte können zerstörerische Folgen haben. Materielle Prozesse können sich auf eine Weise entwickeln, die für empfindende Wesen schmerzhaft ist.

Daraus folgt nicht, dass Krankheit, körperlicher Schmerz oder Naturkatastrophen bewusst von Gott als persönliche Lektionen eingesetzt werden. Sie können Folgen einer verkörperten, beweglichen und nicht vollständig statischen Wirklichkeit sein.

Der Sinn der Verkörperung liegt in der Möglichkeit tatsächlicher Erfahrung, Beziehung und Gestaltung. Die Verletzlichkeit körperlicher Formen macht Schutz, Fürsorge, Heilung und gegenseitige Verantwortung umso bedeutsamer.

Auch hier gilt: Eine körperliche Erfahrung wird in den individuellen Erfahrungszusammenhang aufgenommen. Sie muss jedoch keine fortdauernde Aufgabe für die Essenz begründen. Krankheit, Verletzung und körperlicher Schmerz gehören zur jeweiligen Verkörperung und werden nicht zu einer ewigen Eigenschaft des individuellen Wesens.

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Tod und Verlust

Auch der Tod des Körpers steht nicht zwangsläufig im Widerspruch zur Liebe des Ursprungs. Jede verkörperte Form besitzt einen Anfang, verändert sich und endet in ihrer bisherigen Gestalt.

Die Lehre versteht den Menschen jedoch nicht ausschließlich als physischen Körper. Sein essenzieller Ursprung ist nicht mit der zeitlichen Lebensdauer einer einzelnen körperlichen Form identisch.

Das nimmt dem Tod nicht seinen menschlichen Schmerz. Der Verlust eines Menschen verändert Beziehungen und hinterlässt eine reale Abwesenheit in der sichtbaren Welt. Spirituelle Vorstellungen dürfen diesen Schmerz nicht entwerten oder mit dem Hinweis auf ein mögliches Weiterbestehen überspringen.

Mit dem Tod endet jedoch die konkrete Verkörperung und damit auch die unmittelbare Bindung an ihre körperlichen, gesellschaftlichen und materiellen Bedingungen. Die Essenz nimmt die Erfahrungen des Lebens auf, ohne die konkrete Gefangenschaft, Krankheit, Armut oder äußere Ohnmacht fortsetzen zu müssen.

Der Tod beendet nicht die Bedeutung der gelebten Erfahrung. Er beendet jedoch die konkrete Lebenssituation, in der diese Erfahrung bestand.

Ein Wesen, das unter extremen Bedingungen kaum Freiheit verwirklichen konnte, trägt daraus keine offene Pflicht in einen späteren Erfahrungszusammenhang. Es muss nicht beweisen, dass es sich hätte befreien können. Es muss kein Versäumnis ausgleichen, das tatsächlich aus fehlenden Möglichkeiten entstanden ist.

Die Möglichkeit, dass das Wesen eines Menschen über seine körperliche Form hinausreicht, kann dem Tod daher eine andere Einordnung geben: als Ende einer bestimmten Verkörperung und nicht notwendigerweise als Vernichtung allen individuellen Seins.

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Wo sich die göttliche Liebe zeigt

Die göttliche Liebe zeigt sich nicht darin, dass jedes leidvolle Ereignis als liebevoll bezeichnet werden müsste. Sie zeigt sich zunächst darin, dass die Essenz eines Menschen durch keine äußere Erfahrung vollständig ausgelöscht oder ihres grundlegenden Wertes beraubt werden kann.

Sie zeigt sich außerdem als fortdauernde Möglichkeit von Verbindung, Schutz, Heilung, Mitgefühl und neuer Gestaltung.

Sie wird sichtbar, wo Leid nicht weitergegeben, sondern unterbrochen wird, wo Menschen einander schützen, wo Unterdrückung beendet wird, wo Freiheit wiederhergestellt wird, wo ein verletztes Wesen nicht auf seine Verletzung reduziert wird und wo aus Trennung erneut Beziehung entstehen kann.

Die Liebe des Ursprungs ersetzt dabei nicht das menschliche Handeln. Sie kann durch Menschen, Beziehungen und konkrete Entscheidungen verkörpert werden.

Wer Leid erkennt, ist nicht dazu aufgefordert, es als Teil eines höheren Planes passiv hinzunehmen. Er kann gerade aus der Liebe heraus handeln, schützen, heilen, Grenzen setzen und zerstörerischen Bewegungen entgegentreten.

Wenn überhaupt von einem übergeordneten Sinn gesprochen werden kann, liegt er nicht in der Rechtfertigung oder Verewigung von Leid, sondern in seiner Überwindung.

Liebe verlangt nicht, Unrecht spirituell umzudeuten. Sie verlangt, dass das Leben, die Freiheit und die Würde des betroffenen Wesens geachtet und, soweit möglich, wiederhergestellt werden.

Die göttliche Liebe zeigt sich auch darin, dass eine einzelne Verkörperung nicht zur ewigen Gefangenschaft der Essenz wird. Das Wesen bleibt nicht auf seine Ohnmacht, seine Verletzung oder seine Opferrolle festgelegt. Die Erfahrung wird aufgenommen, aber die konkrete Leidenssituation wird nicht zum dauerhaften Schicksal des individuellen Ursprungs.

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Verdichtung

Gott ist Liebe, weil der göttliche Ursprung Sein hervorbringt, trägt und Verbindung ermöglicht. Daraus folgt nicht, dass jedes Ereignis innerhalb der verkörperten Wirklichkeit selbst Ausdruck vollkommener Liebe ist.

Wirkliche Freiheit ermöglicht Liebe, aber auch die Entscheidung gegen sie. Verkörpertes Leben ermöglicht Erfahrung, Beziehung und Schöpfung, aber zugleich Verletzlichkeit, Veränderung und Vergänglichkeit.

Menschen treten unter höchst unterschiedlichen Bedingungen in das Leben ein. Jeder Mensch besitzt essenzielle Würde, aber nicht jeder besitzt zu jedem Zeitpunkt einen praktisch nutzbaren Handlungsspielraum. Freiheit kann äußerlich so weit unterdrückt werden, dass persönliche Selbstermächtigung allein keine Veränderung ermöglicht.

Die Lehre kann einen universellen Menschenbegriff formulieren, aber keinen universell verfügbaren praktischen Weg versprechen. Wer keinen Zugang zu ihren Gedanken und keine Möglichkeit zu ihrer Anwendung besitzt, ist weder gescheitert noch für seine Unfreiheit verantwortlich.

Nicht jedes Leiden besitzt einen im Voraus festgelegten individuellen Zweck. Für das betroffene Einzelwesen kann es innerhalb dieser Verkörperung keinen persönlichen Entwicklungsauftrag geben. Die Erfahrung wird in die Essenz aufgenommen, ohne daraus eine fortdauernde Schuld, karmische Verpflichtung oder spätere Aufgabe entstehen zu lassen.

Die Erfahrung bleibt Bestandteil des individuellen Erfahrungszusammenhangs. Die konkrete Begrenzung, das Leiden und jede daran gebundene Aufgabe enden jedoch mit der Lebenssituation und der Verkörperung, zu denen sie gehörten.

Sinn kann später in der Antwort anderer Menschen entstehen: in Schutz, Befreiung, Heilung, Solidarität und der Veränderung jener Bedingungen, die das Leiden ermöglicht haben. Ein solcher Sinn rechtfertigt das ursprüngliche Leid nicht und macht es nicht rückwirkend notwendig.

Er zeigt lediglich, dass das Zerstörerische nicht zwangsläufig das letzte Wort behalten muss.

Die Liebe des Ursprungs besteht nicht darin, jedes Leiden zu wollen oder ihm nachträglich einen verborgenen Zweck zuzuschreiben. Sie besteht darin, dass kein Leiden den essenziellen Wert eines Wesens aufheben kann, dass die Erfahrung aufgenommen wird, ohne zur ewigen Verpflichtung zu werden, und dass aus Freiheit, Verbundenheit und gemeinsamer Schöpferkraft Schutz, Befreiung, Heilung und eine neue Wirklichkeit hervorgehen können.