STHE
THEMENBEREICH 10 · RECHTSSTAND AUGUST 2026

Steuern sind Teil der Architektur.
Nicht ihr nachträglicher Kommentar.

Die Steuerarchitektur verbindet Privatvermögen, Kapitalanlage, Trading, Krypto, Immobilien, Unternehmen, Rechtsform, Holding, Umwandlung und Nachfolge. Ziel ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage – vor Gründung, Kauf, Verkauf oder Übertragung.

11Entscheidungsfeldervom Privatvermögen bis Wegzug
14Gestaltungsmodellemit Wirkung und Prüftor
12Rechtsformeninklusive Stiftung, Verein und eG
4Betrachtungsebenenlaufend · Entnahme · Exit · Nachfolge
PROFESSIONELL INVESTIEREN · NEUAUFBAU

Die passende Hülle für jedes Asset

Freiheit ↔ Reinvestition
Die zentrale Antwort

Maximale Freiheit und maximale steuerliche Reinvestitionskraft lassen sich verbinden, wenn nicht das gesamte Vermögen in eine einzige Rechtsform gezwungen wird. Der private Bereich, die Beteiligungs- und Investmentebene sowie der Immobilienbereich erhalten jeweils die Struktur, die zu Haltedauer, Entnahme und Wachstum passt.

GEWÄHLTES ZIELBILD

Hybridarchitektur

Freiheit und Reinvestition verbinden

PRIVATE FREIHEIT●●●●REINVESTITIONSKRAFT●●●●
  1. 01Privater Kern für ETFs, langfristiges Krypto und ausgewählte Immobilien
  2. 02Holding-GmbH als Eigentümerin von operativer GmbH und Investment-GmbH
  3. 03Direktbeteiligungen und Reinvestitionskapital in der Investment-GmbH
  4. 04Separate Immobilien-GmbH nur für den wachstumsorientierten Bestand
ASSET-ENTSCHEIDUNG

Aktien & Fonds

Zielstruktur
Privatdepot + Investment-GmbH unter Holding
Steuerlogik
ETFs können privat attraktiv bleiben; direkte Aktien und Unternehmensbeteiligungen nutzen in der GmbH die Beteiligungslogik des § 8b KStG. Fonds werden separat nach InvStG gerechnet.
Verfügbarkeit
Privater Kern jederzeit verfügbar; Gesellschaftskapital bleibt für Reinvestitionen gebündelt.
Besonders passend
Professioneller Aufbau mit privater Liquidität und zusätzlichem Investitionsmotor.
PRIVATPERSON / FAMILIELebenshaltung · Privatreserve · privater Vermögenskern
↓ Eigentum & Steuerung
HOLDING-GMBHKapital bündeln · Beteiligungen halten · Reinvestition steuern
Operative GmbHGeschäft · Personal · Leistung
Investment-GmbHDirektaktien · Beteiligungen · aktive Strategien
Immobilien-GmbHBestand · Finanzierung · Reinvestition
PrivatdepotETFs · frei verfügbares Kapital
Private Walletlangfristige Kryptowerte
Privat/FamilienpoolImmobilien mit privater Exit-Logik

Die Hybridarchitektur ist ein Baukasten: Nur die tatsächlich benötigten Einheiten werden gegründet. Private und gesellschaftliche Assets erhalten getrennte Konten, Depots, Wallets und Beschlüsse.

REINVESTITIONSVERGLEICH

Wie viel Gewinn arbeitet unmittelbar weiter?

ohne spätere Privatentnahme
Direktaktien-Verkauf
privat73.625 €
GmbH98.509 €

GmbH-Rechnung mit 95-%-Freistellung nach § 8b KStG.

Aktienfonds / ETF
privat81.538 €
GmbH88.435 €

30 % Teilfreistellung privat; 80 % bei KSt und hälftige Wirkung für GewSt.

Krypto · Haltedauer > 1 Jahr
privat100.000 €
GmbH70.175 €

Privat außerhalb der §-23-Frist; GmbH als laufendes Betriebsergebnis.

Laufender Immobiliengewinn
privat58.000 €
Immo-GmbH84.175 €

GmbH-Wert bei anwendbarer erweiterter Gewerbesteuerkürzung.

Die Gesellschaftswerte zeigen das Kapital nach Besteuerung innerhalb der Gesellschaft. Eine spätere private Ausschüttung ist eine eigene zweite Rechenstufe. Der Körperschaftsteuersatz beträgt bis 2027 15 %, sinkt 2028–2032 stufenweise auf 10 %; der Rechner bildet den Stand 2026 ab.

RECHTSFORM-NAVIGATOR

Was die einzelnen Hüllen tatsächlich leisten

StrukturFreiheitReinvestitionZugriffTypischer Einsatz
Privatvermögen★★★★★★★unmittelbarLangfristiges Krypto, ETFs, Immobilien mit privater Exit-Perspektive
Einzelunternehmen★★★★★★unmittelbarOperative Tätigkeit und §-7g-Investitionen; kein eigener Vermögensträger
Investment-GmbH★★★★★★★über AuszahlungDirektaktien, Beteiligungen, aktive Strategien und Thesaurierung
Holding-GmbH★★★★★★★über AuszahlungEigentum an operativen, Investment- und Objektgesellschaften
GmbH & Co. KG★★★★★★gesellschaftsvertraglichInvestoren, Familie, Governance und flexible Beteiligungsrechte
Vermögensverwaltende GbR/KG★★★★★★transparentGemeinsamer privater Immobilienbestand und Familienpool
Immobilien-GmbH★★★★★★★über AuszahlungLaufender Bestandsaufbau und Reinvestition von Mieterträgen
01

Einzelunternehmen

Passend für operative Tätigkeit und bewegliche betriebliche Investitionen einschließlich § 7g. Für reines passives Wertpapiervermögen entsteht daraus nicht automatisch die Beteiligungsbegünstigung einer GmbH.

02

GmbH

Eigenständiger Vermögensträger für Thesaurierung, Direktbeteiligungen und aktive Strategien. Die genaue Wirkung wird für Aktien, Fonds, Zinsen, Derivate und Krypto getrennt gerechnet.

03

Holding

Keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH als Eigentümerin anderer Gesellschaften. Sie verbindet operative Gewinne, Beteiligungserträge, Reinvestition und spätere Unternehmensverkäufe.

04

GmbH & Co. KG

Stark bei Investoren, Familienregeln und flexiblen Kapital-/Stimmrechten. Sie ist regelmäßig gewerblich geprägt; die Option nach § 1a KStG kann die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft herstellen.

STARTSEQUENZ

So wird professionell neu aufgesetzt

  1. 01

    Zielkorridor

    Privaten Jahresbedarf, Reinvestitionsquote, Anlagehorizont, Verkaufsabsicht und gewünschte internationale Beweglichkeit festlegen.

  2. 02

    Kapitalquelle

    Privates Kapital, operative Gewinne, Bankfinanzierung und künftige Cashflows getrennt erfassen.

  3. 03

    Asset-Matrix

    Direktaktien, Fonds, Krypto und Immobilien einzeln einer privaten oder gesellschaftlichen Hülle zuordnen.

  4. 04

    Zielstruktur

    Eigentümer, Holding, Investmentgesellschaft und Objektgesellschaften als Organigramm mit Geldflüssen zeichnen.

  5. 05

    Finanzierung

    Eigenkapital, Kapitalrücklage, Gesellschafterdarlehen, Ausschüttung und Bankdarlehen je Einheit festlegen.

  6. 06

    Infrastruktur

    Gesellschaften, Verträge, Konten, Brokerdepots, Wallets, Buchhaltung und Freigaberechte eröffnen.

  7. 07

    Investmentregeln

    Asset-Allokation, Positionsgrößen, Liquiditätsreserve, Entnahme- und Rebalancingregeln schriftlich beschließen.

  8. 08

    Jahressteuerung

    Steuervorschau, Ausschüttungen, Reinvestition, Verlustnutzung und Strukturreview in den Finanzrhythmus aufnehmen.

Kapitalfluss von Anfang an definieren

Privates Eigenkapital, Kapitalrücklage und Gesellschafterdarlehen erfüllen unterschiedliche Funktionen. Operative Gewinne gelangen nur dann in die Holding-Architektur, wenn die Beteiligungs- und Ausschüttungswege vorher passend eingerichtet sind.

Struktur vor dem ersten Kauf

Depot, Wallet oder Immobilie werden unmittelbar von der vorgesehenen Person oder Gesellschaft erworben. Dadurch beginnt die Dokumentation mit einer klaren wirtschaftlichen und steuerlichen Zuordnung.

ENTSCHEIDUNGSMATRIX

Wo die Steuerfrage tatsächlich entsteht

interaktiv
AKTIVES ENTSCHEIDUNGSFELD

Operatives Unternehmen & Gewinnverwendung

Der entscheidende Hebel ist oft nicht der Nominalsteuersatz, sondern wie viel Gewinn im Unternehmen bleibt und wie viel privat benötigt wird.

  • Einzelunternehmen/Personengesellschaft: progressiver Einkommensteuertarif; Gewerbesteuer-Freibetrag und Anrechnung nach § 35 EStG berücksichtigen
  • § 34a EStG kann nicht entnommene Gewinne begünstigen, führt aber ein Nachversteuerungssystem und erhöht die laufende Komplexität
  • Kapitalgesellschaft: Körperschaftsteuer bis 2027 15 %, danach stufenweise Absenkung; dazu Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer
  • Geschäftsführergehalt, Tantieme, Darlehen, Nutzungsüberlassung und Altersversorgung nur fremdüblich, dokumentiert und mit Blick auf verdeckte Gewinnausschüttungen gestalten
BENÖTIGTE DATEN

Gewinn · private Entnahme · Hebesatz · Gehalt · Investitionen · Verkaufsperspektive · Sozialversicherung

PERSÖNLICHER PRÜFFALL · § 7G ESTG

IAB: von der Bildung bis zur Auflösung

IAB 2025 · Investition 2026

Für die geplante Investitionssumme von 220.000 € wird der vollständige Lebenszyklus sichtbar. So bleiben Steuerwirkung, Anschaffung, Nutzung und spätere Nachweise miteinander verbunden.

01

2025 · Bildung

Bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten abziehen; Gewinn vor IAB höchstens 200.000 € und offene IAB insgesamt höchstens 200.000 €.

02

2026 · Investition

Begünstigtes, abnutzbares bewegliches Anlagegut anschaffen oder herstellen und der inländischen Betriebsstätte zuordnen.

03

2026 · Hinzurechnung

IAB bis maximal 50 % der tatsächlichen Kosten gewinnerhöhend hinzurechnen.

04

2026 · Herabsetzung

Anschaffungs-/Herstellungskosten können korrespondierend gemindert werden; dadurch sinkt die künftige AfA-Basis.

05

2026–2030 · Sonder-AfA

Zusätzlich zur regulären AfA sind insgesamt bis zu 40 % der maßgeblichen Kosten möglich.

06

Kontrolle / Auflösung

Nutzung bis Ende 2027 nachweisen. Ohne passende Investition bis Ende 2028 oder bei Nutzungsverstoß wird der Abzug im Jahr 2025 rückgängig gemacht.

IAB-RECHNER

Persönlichen Fall durchspielen

MAXIMALER IAB AUS PLANUNG110.000 €50 % der Planung, begrenzt durch den Gesamtdeckel
MÖGLICHE HINZURECHNUNG110.000 €begrenzt auf IAB und 50 % der tatsächlichen Kosten
RESTLICHE AFA-BASIS110.000 €bei vollständiger korrespondierender Herabsetzung
SONDER-AFA BIS ZU44.000 €40 % der hier verwendeten, herabgesetzten Basis
Photovoltaik sauber trennen

Sind die PV-Einkünfte vollständig nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei, wird dafür grundsätzlich kein Gewinn ermittelt und ein IAB ist nicht möglich. Gehört die Anlage dagegen zu einem Betrieb mit weiteren steuerpflichtigen Tätigkeiten, wird § 7g gesondert geprüft.

Auflösung präzise dokumentieren

„Auflösung“ kann Hinzurechnung im Investitionsjahr, freiwillige Rückgängigmachung oder verpflichtende Rückgängigmachung wegen fehlender Investition beziehungsweise Nutzung bedeuten. Diese Fälle erhalten getrennte Buchungs- und Nachweisfelder.

VOR DEM VORGANG

Immobilien, Aktien und Krypto richtig aufsetzen

01

Immobilien

Die Eigentümer- und Finanzierungsstruktur gehört vor Kauf und Notartermin auf den Tisch.

  • Privatvermögen, Familienpool, Personengesellschaft und Immobilien-GmbH über laufende Steuer, Entnahme, Verkauf und Nachfolge vergleichen
  • Kaufpreisaufteilung Boden/Gebäude, AfA-Methode, § 7b, Finanzierung und Schuldzinsen vor Vertragsabschluss modellieren
  • Privater Verkauf nach § 23 EStG, Eigennutzung und gewerblicher Grundstückshandel gegen die geplante Haltedauer prüfen
  • Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Objektgesellschaften schützen; Stromerlöse und direkte Mieterleistungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen organisieren
  • Umsatzsteueroption, Vorsteuerkorrektur, Grunderwerbsteuer und Share-Deal-Regeln vor Kauf oder Umstrukturierung prüfen
  • Photovoltaik, Betriebsvorrichtungen und bewegliche Wirtschaftsgüter getrennt auf § 3 Nr. 72 und § 7g EStG untersuchen
02

Aktien & Fonds

Direktanlage, Fonds und Beteiligungen brauchen unterschiedliche Hüllen und Exit-Logiken.

  • Privatdepot, Betriebsvermögen, Investment-GmbH und Holding nach Anlageklasse getrennt rechnen
  • Direkte Aktien, Fonds, Zinsen, Anleihen und Derivate nicht mit derselben Körperschaftsteuerwirkung kalkulieren
  • Beteiligungsquoten von 1 %, 10 % und 15 % für § 17 EStG, Dividenden und Gewerbesteuer frühzeitig erfassen
  • Teilfreistellungen von Aktien- und Immobilienfonds je Anlegerart sowie Vorabpauschale und Verlusttöpfe abbilden
  • Geplante Reinvestition gegen privaten Entnahmebedarf und zweite Steuerstufe einer Kapitalgesellschaft rechnen
  • Vor internationalem Umzug zusätzlich § 6 AStG und die Wegzugsregel des Investmentsteuergesetzes prüfen
03

Krypto

Steuerliche Ordnung beginnt beim ersten Wallet und nicht erst beim Jahresreport.

  • Private und betriebliche Sphäre, Investment und Trading sowie Wallet-Zwecke vorab trennen
  • Anschaffungslots, Euro-Kurse, Gebühren, Coin-to-Coin-Tausch und Transfers walletübergreifend dokumentieren
  • Staking, Lending, Mining, Airdrops, Forks und Liquidity-Pools als eigene Ereignisarten führen
  • Einjährige Veräußerungsfrist des § 23 EStG, Freigrenze und betriebliche Zuordnung je Bestand prüfen
  • Steuerrücklage und Exit-Liquidität parallel zum Portfolio führen; Börsenreports mit Blockchain-Daten abstimmen
  • Ab 2026 Datenmeldungen der Kryptowerte-Dienstleister nach dem KStTG in die eigene Datenarchitektur einbeziehen
§ 6 ASTG · WEGZUGS-COCKPIT

Vorbereiten, bewerten, Liquidität sichern

interaktive Orientierung
7 / 12 JahreWar die Person in mindestens sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig?
1 % / 5 JahreBestand zu irgendeinem Zeitpunkt der letzten fünf Jahre eine Beteiligung von mindestens 1 %?
AuslöserEndet die unbeschränkte Steuerpflicht oder wird Deutschlands Besteuerungsrecht beschränkt?
Fonds separatMindestens 1 % Fondsanteil oder Anschaffungskosten ab 500.000 € können eine eigene Wegzugsprüfung auslösen.
GMBH-BEISPIEL

200.000 € nachhaltiger Jahresertrag

Drei gleich hohe Nachsteuergewinne sind ein wichtiger Bewertungsinput, bestimmen den gemeinen Wert aber nicht allein. Die Rechnung nutzt den gesetzlichen vereinfachten Ertragswertfaktor 13,75 nur als Orientierung.

ORIENTIERUNGSWERT GMBH2.750.000 €vor methodenspezifischen Zu-/Abschlägen und Substanzwertprüfung
ANTEILIGER GEMEINER WERT2.750.000 €entsprechend der eingegebenen Beteiligungsquote
FIKTIVER VERÄUSSERUNGSGEWINN2.725.000 €gemeiner Wert abzüglich Anschaffungskosten
STEUERPFLICHTIG · 60 %1.635.000 €vereinfachte Darstellung des Teileinkünfteverfahrens
INDIKATIVE EINKOMMENSTEUER686.700 €ohne Soli, Kirchensteuer und persönliche Besonderheiten
7-JAHRESRATE98.100 €Liquiditätsgröße bei bewilligter Ratenzahlung
01

Vor dem Wegzug

Wohnsitz- und DBA-Status, 7/12- und 1/5-Jahresprüfung, Bewertungsmethode, Fondsbestände, Ausschüttungsplan und Zielland dokumentieren. Strukturänderungen vor Wertsteigerung und vor Auslösung rechnen.

02

Vorübergehender Wegzug

Rückkehrabsicht und Rückkehr innerhalb von sieben Jahren – verlängerbar um bis zu fünf Jahre – belegen. Anteile nicht veräußern oder übertragen und Ausschüttungen/Kapitalrückzahlungen innerhalb der gesetzlichen 25-%-Grenze halten.

03

Wegzug bereits ausgelöst

Bescheid, Bewertung und Anschaffungskosten prüfen; fristgerecht sieben zinslose Jahresraten beantragen, Sicherheit und Liquidität organisieren sowie jährliche Meldepflichten bis 31. Juli terminieren.

04

Strukturalternativen

Verkauf vor Wegzug, deutsche Familienstruktur oder Stiftung sowie tatsächliche Beibehaltung des deutschen Besteuerungsrechts vergleichend rechnen. Eine inländische Holding allein beseitigt § 6 AStG nicht, weil die Privatperson dann die Holding-Anteile hält.

VERMÖGENSTRÄGER & GOVERNANCE

Stiftung, Verein oder Genossenschaft?

Diese Formen erfüllen unterschiedliche Zwecke. Der Vergleich trennt Vermögensbindung, Familienversorgung, Mitgliederorganisation und gemeinsamen Geschäftsbetrieb.

01

Privatnützige Stiftung

Zweck
Dauerhafte Bindung von Vermögen an einen privaten, in der Satzung definierten Zweck.
Steuerlogik
Regelmäßig körperschaftsteuerpflichtig; Errichtung, laufende Erträge und Leistungen an Begünstigte getrennt modellieren.
Passt, wenn
Wenn Zweck, Governance und Langfristigkeit wichtiger sind als jederzeitige private Verfügbarkeit.
Vor Gründung klären
Stiftungszweck, Begünstigte, Organbesetzung, Änderungsrechte, Kapitalbedarf und Stiftungsaufsicht.
02

Familienstiftung

Zweck
Versorgung der Familie und generationenübergreifende Bündelung ohne klassische Gesellschafter-Nachfolge.
Steuerlogik
Errichtung kann Schenkungsteuer auslösen; laufende KSt und Erbersatzsteuer grundsätzlich alle 30 Jahre in der Liquiditätsplanung.
Passt, wenn
Für substanzielle, langfristig zu bindende Unternehmens- oder Immobilienvermögen mit klarer Familien-Governance.
Vor Gründung klären
Bewertung, entferntester Begünstigter, Ausschüttungspolitik, Pflichtteil, Kontrolle und 30-Jahres-Liquidität.
03

Eingetragener Verein

Zweck
Nichtwirtschaftlicher Mitgliederverband für einen gemeinsamen ideellen Zweck.
Steuerlogik
Nicht automatisch gemeinnützig; wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb kann KSt und GewSt auslösen. Familiengebundener Vermögenszweck kann Erbersatzsteuer berühren.
Passt, wenn
Für echte Mitglieder- und Zweckorganisation, nicht als Vehikel zur freien Ausschüttung privaten Familienvermögens.
Vor Gründung klären
Nichtwirtschaftlicher Hauptzweck, Mitgliederrechte, Mittelverwendung und mögliche Gemeinnützigkeit.
04

Eingetragene Genossenschaft

Zweck
Förderung der Mitglieder durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Geschäftsbetrieb.
Steuerlogik
Grundsätzlich KSt und GewSt; einzelne Sonderbefreiungen etwa im Wohnungsbereich nur bei engen Voraussetzungen.
Passt, wenn
Wenn mindestens drei Mitglieder gemeinsam Leistungen, Immobilien, Energie oder Infrastruktur organisieren und der Förderzweck real gelebt wird.
Vor Gründung klären
Satzung, Geschäftsguthaben, Förderzweck, Prüfungsverband, Gründungsprüfung und laufende Pflichtprüfung.
Privatstiftung richtig einordnen

„Privatstiftung“ ist in Deutschland keine eigene Standardrechtsform. Gemeint ist regelmäßig eine privatnützige Stiftung; dient sie wesentlich einer Familie, ist sie steuerlich typischerweise als Familienstiftung einzuordnen.

Auslandsstiftung mitdenken

Bei einer ausländischen Familienstiftung kann § 15 AStG Vermögen und Einkünfte dem inländischen Stifter oder Begünstigten zurechnen. Die EU-/EWR-Ausnahme setzt insbesondere tatsächliche Vermögensentziehung und Amtshilfe voraus.

STEUERLANDKARTE

Ein Vorgang – mehrere Steuerarten

01

Einkommensteuer

Gehalt, Selbstständigkeit, Vermietung, Kapital, private Verkäufe

02

Körperschaftsteuer

Gewinne von GmbH, UG, AG und Stiftungen; Beteiligungsprivilegien

03

Gewerbesteuer

Gewerbebetrieb, Hinzurechnungen, Kürzungen und kommunaler Hebesatz

04

Umsatzsteuer

Leistung, Ort, Steuerbefreiung, Option, Vorsteuer und Kleinunternehmer

05

Kapitalertragsteuer

Ausschüttungen, Zinsen, Fonds, Quellensteuer und Anrechnung

06

Grunderwerbsteuer

Asset Deal, Share Deal, Grundstücksgesellschaft und Umstrukturierung

07

Erbschaft-/Schenkungsteuer

Freibeträge, Bewertung, Betriebsvermögen, Nießbrauch und Stiftung

08

Internationales Steuerrecht

DBA, Betriebsstätte, Wegzug, Hinzurechnung und Verrechnungspreise

LEGALE GESTALTUNGSMODELLE

Werkzeuge – keine Patentrezepte

14 Modelle

Ein Modell wird erst dann sinnvoll, wenn es zum Vermögenswert, Cashflow, Zeithorizont und persönlichen Entnahmebedarf passt. Das „Prüftor“ markiert die Voraussetzung, die vor jeder Umsetzung geklärt werden muss.

01

§ 7g IAB + Sonder-AfA

Einsatz
Geplante bewegliche betriebliche Investitionen
Wirkung
Gewinn zeitlich mindern und Investition beschleunigt abschreiben
Prüftor
Betriebsgrößen-, Frist- und Nutzungsvoraussetzungen
02

§ 6b-Rücklage

Einsatz
Verkauf bestimmter betrieblicher Anlagegüter
Wirkung
Stille Reserven auf begünstigte Reinvestitionen übertragen
Prüftor
Nur definierte Wirtschaftsgüter; Reinvestitionsfristen
03

§ 34a-Thesaurierung

Einsatz
Einzelunternehmen und Mitunternehmer
Wirkung
Nicht entnommene Gewinne auf Antrag begünstigt besteuern
Prüftor
Nachversteuerung, Entnahmebedarf und Kontenführung
04

GmbH / UG

Einsatz
Operatives Geschäft oder langfristige Thesaurierung
Wirkung
Haftungstrennung und zweistufige Besteuerung
Prüftor
Fixkosten, Bilanz, Lohn/Gewinn-Mix, Ausschüttung
05

Holding-GmbH

Einsatz
Mehrere Unternehmen, Beteiligungsverkäufe, Reinvestition
Wirkung
Qualifizierte Beteiligungserträge im Verbund weitgehend freigestellt
Prüftor
Quoten, Gewerbesteuer, Entnahme und Substanz
06

Investment-/VV-GmbH

Einsatz
Kapitalanlage innerhalb einer Kapitalgesellschaft
Wirkung
Steuerstundung durch Thesaurierung je nach Anlageklasse
Prüftor
Keine Sonderrechtsform; Aktien, Fonds, Zinsen separat rechnen
07

Immobilien-GmbH

Einsatz
Langfristiges Halten und Reinvestieren von Immobilien
Wirkung
Körperschaftsteuerregime; eventuell erweiterte GewSt-Kürzung
Prüftor
Tätigkeit strikt begrenzen; privater steuerfreier Verkauf entfällt
08

GmbH & Co. KG

Einsatz
Haftungsbegrenzte, flexible Personengesellschaft
Wirkung
Geschäftsführung, Kapital und Beteiligungsrechte trennen
Prüftor
Sonderbetriebsvermögen, Vergütungen, zwei Abschlüsse
09

Option nach § 1a KStG

Einsatz
Geeignete Personenhandelsgesellschaft/PartG/eGbR
Wirkung
Besteuerung wie Kapitalgesellschaft ohne zivilrechtlichen Formwechsel
Prüftor
Antrag, Umwandlungsfolgen und Rückoption planen
10

Organschaft

Einsatz
Eng integrierte Unternehmensgruppe
Wirkung
Ergebniszurechnung und Verlustausgleich im Organkreis
Prüftor
Finanzielle Eingliederung; Vertrag mindestens fünf Jahre
11

Buchwerteinbringung

Einsatz
Einbringen von Betrieb oder Anteilen
Wirkung
Umstrukturierung kann ohne sofortige Vollbesteuerung erfolgen
Prüftor
UmwStG-Antrag und siebenjährige Sperrfristüberwachung
12

Familienpool

Einsatz
Gebündelte Verwaltung und schrittweise Nachfolge
Wirkung
Kontrolle, Erträge und Beteiligungen vertraglich verteilen
Prüftor
Bewertung, Schenkungsteuer, Nießbrauch, Zustimmungskatalog
13

Familienstiftung

Einsatz
Langfristige Vermögensbindung
Wirkung
Governance über Generationen verstetigen
Prüftor
Stiftungszweck, Versorgung und 30-jährige Erbersatzsteuer
14

Betriebsaufspaltung

Einsatz
Immobilie oder IP an den eigenen Betrieb überlassen
Wirkung
Besitz- und Betriebsgesellschaft verbinden
Prüftor
Entsteht oft unbeabsichtigt; Beendigung kann Reserven aufdecken
SZENARIEN STATT BAUCHGEFÜHL

Vier Rechnungen vor jeder Strukturentscheidung

01

Laufende Steuer

Gewinn, AfA, Zinsen, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Verwaltungskosten pro Jahr

02

Entnahme

Wie viel Netto kommt privat an – über Gehalt, Ausschüttung, Entnahme oder Darlehen?

03

Exit

Asset Deal, Share Deal, Haltedauer, stille Reserven, Sperrfristen und Liquidation

04

Nachfolge

Schenkung, Erbfall, Bewertung, Kontrolle, Versorgung und Steuerliquidität

VORGEHENSMODELL

Vom Ist-Bild zur umsetzbaren Steuerarchitektur

  1. 01

    Vollständigkeit

    Personen, Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien, Depots, Wallets, Darlehen und Verträge erfassen

  2. 02

    Steuerlandkarte

    Einkunftsarten, Steuerarten, Verlustvorträge, Fristen und offene Bescheide zuordnen

  3. 03

    Ziel & Cashflow

    Privaten Bedarf, Reinvestitionen, Investitionen, Exit und Nachfolge festlegen

  4. 04

    Szenarien

    Ist-Struktur gegen zwei bis drei Alternativen über mehrere Jahre rechnen

  5. 05

    Prüfung

    Steuerberater, Fachanwalt und Notar erhalten dieselbe strukturierte Entscheidungsakte

  6. 06

    Umsetzung

    Beschlüsse, Verträge, Konten, Buchhaltung, Fristen und Verantwortliche einrichten

  7. 07

    Review

    Quartalsweise Vorschau; jährlich Rechtsform-, Vergütungs- und Nachfolgecheck

LEITPLANKEN

Gestaltung braucht Substanz und Dokumentation

Wirtschaftlicher Grund

§ 42 AO verhindert unangemessene Gestaltungen ohne beachtliche außersteuerliche Gründe.

Fremdvergleich

Verträge zwischen Gesellschaft, Gesellschaftern und Angehörigen müssen klar, vorab vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden.

Fristen & Sperren

Anträge, Haltefristen, Sperrfristen und Nachweise sind Teil der Entscheidung – insbesondere bei Umwandlung, Immobilien und Nachfolge.

Keine Vermischung

Privat, operativ, Holding und Objektgesellschaft brauchen getrennte Konten, Verträge, Buchhaltung und Verantwortlichkeiten.

PRIMÄRQUELLEN

Gesetzliche Basis der Arbeitsmodelle

amtliche Quellen
Einkommensteuergesetz§§ 7g, 15, 17, 23, 32d, 34a, 35Körperschaftsteuergesetz§§ 1a, 8b, 14, 23Gewerbesteuergesetz§§ 9, 11Umwandlungssteuergesetz§§ 20–25Umsatzsteuergesetz§§ 2, 9, 15, 19Erbschaftsteuergesetz§§ 1, 13a, 13b, 16, 19Investmentsteuergesetz§ 20 TeilfreistellungenAbgabenordnung§ 42, §§ 138d ff.BMF: KryptowerteSchreiben vom 06.03.2025Außensteuergesetz§§ 6, 15 · Wegzug und ausländische FamilienstiftungBewertungsgesetz§§ 11, 199–203 · AnteilsbewertungBürgerliches Gesetzbuch§§ 21, 80 ff. · Verein und StiftungGenossenschaftsgesetz§§ 1, 11, 53 · Zweck, Gründung, PrüfungBMF / EStH zu § 7gInvestitionsabzugsbetrag und SonderabschreibungKryptowerte-SteuertransparenzgesetzMeldearchitektur ab Kalenderjahr 2026GrunderwerbsteuergesetzAsset Deal, Gesellschaftsanteile und 90-%-/10-Jahres-Regeln

Arbeits- und Entscheidungsgrundlage, keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen und Struktur werden vor Umsetzung mit qualifizierter Steuer- und Rechtsberatung geprüft.

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